Eckhoff: „Der Ausschuss war längst überfällig – die gewichtigen Fälle kommen erst noch“
Vor der parlamentarischen Sommerpause zieht die CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft eine Zwischenbilanz zur Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur „Staatsräte-Affäre“ des Senats Bovenschulte. Jens Eckhoff, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses und Obmann der CDU-Fraktion reflektiert: „Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass eine Untersuchung der Vorgänge überfällig war. Mit dem zweifelsfrei nachgewiesenen System der Goldenen Handschläge für ausscheidende Staatsräte wird eine Selbstbedienungsmentalität des Senats Bovenschulte öffentlich, die gestoppt werden muss. In Zeiten knapper Kassen versorgt der Senat Bovenschulte seine Staatsräte trotz bereits bestehender, angemessener, gesetzlich vorgesehener Überbrückungsregelungen zusätzlich mit attraktiv bezahlten Posten auf Kosten der Steuerzahler.“
Mit Blick auf die Befragungen nach der Sommerpause appelliert Eckhoff an den Senat Bovenschulte den Untersuchungsausschuss konstruktiv zu begleiten. „Mit Spannung erwarten wir im Herbst weitere Aufklärung bei wichtigen Personal-Rochaden. Wir hoffen, dass dann endlich alle Dokumente offengelegt werden, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir werden es nicht mehr hinnehmen, dass immer wieder relevante Dokumente nachgereicht werden, obwohl mehrfach Vollständigkeitserklärungen abgegeben wurden. Dieses Mauern fördert das Misstrauen, genau wie die Bagatellisierung der Ergebnisse. Wir fordern den Senat Bovenschulte vielmehr dazu auf, aktiv mitzuwirken, das System der Goldenen Handschläge einzustellen und unmöglich zu machen.“
Die folgenden Punkte gehören zu den wichtigsten bisherigen Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses:
- Der Sachverständige Prof. Dr. Friehe hält Wiederverwendungsklauseln des Senats Bovenschulte für rechtswidrig.
Prof. Dr. Matthias Friehe hat in beiden Anhörungen bestätigt, dass der einstweilige Ruhestand nicht dazu dienen dürfe, Staatsräten zusätzliche Versorgungsansprüche zu verschaffen. Ein einstweiliger Ruhestand auf eigenen Wunsch widerspreche dem Gesetz. Der Zweck des Staatsratsamtes sei die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und nicht die bestmögliche Absicherung politischer Beamte. Ehemalige Staatsräte müssten sich - wie jeder andere Beamte auch - einem regulären Auswahlverfahren stellen. Die Wiederverwendungszusagen verschafften den Staatsräten Versorgungsansprüche, die gesetzlich nicht vorgesehen seien und umgingen das Gebot der Bestenauslese. Das Gesetz in Bremen gestatte Wiederverwendungsklauseln nicht.
- Der Untersuchungsausschuss hat ein System der Versorgung offengelegt.
Nach Offenlegung der Wiederverwendungsklauseln im Untersuchungsausschuss wurde im Haushalts- und Finanzausschuss bekannt, dass die Erteilung der Wiederverwendungszusagen unter dem Senat Bovenschulte inflationär zugenommen hat und zum System geworden ist. Unter dem Senat Bovenschulte erhielten von 30 Staatsräten und Staatsrätinnen 18 Staatsräte und Staatsrätinnen eine sog. Wiederverwendungszusage. Besonders die Missachtung regelmäßig vorgetragener rechtlicher Bedenken gegen die Erteilung der Zusicherungsklauseln zeigen die Verantwortungslosigkeit und Selbstbedienungsmentalität des Senats.
- Die Versetzung der damaligen Staatsrätin Ulrike Hiller durch ihren damaligen Ehemann und Senator Dr. Bovenschulte war rechtswidrig.
Nachdem sich Dr. Bovenschulte als damaliger Bürgermeister aus Weyhe rechtlich fragwürdig abwählen ließ, um sich so seine Versorgungsansprüche zu sichern, wirkte er an der Entscheidung zur Versetzung seiner damaligen Ehefrau und damaligen Staatsrätin Ulrike Hiller mit, obwohl dies gesetzlich untersagt ist. Das Mitwirkungsverbot bestätigte auch der Sachverständige Prof. Dr. Friehe. Zudem wurde trotz der zur Verfügung stehenden Alternativen die teuerste Lösung für den Steuerzahler gewählt.
- Bis heute ist ungeklärt, wer die Anweisung zur Versetzung des Staatsrats Ekkehart Siering in den einstweiligen Ruhestand getroffen hat.
Trotz zahlreicher Zeugenvernehmungen konnte der Ausschuss bislang nicht aufklären, wer die maßgebliche Entscheidung veranlasst hat, Ekkehart Siering in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Zudem erfuhr Ex-Staatsrat Siering über eine Outlook-Einladung, dass er in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden würde.
- Im Fall Dr. Regine Komoss wurden erhebliche Mängel bei Personal-entscheidungen deutlich.
Dr. Komoss wurde verbeamtet, obwohl sie zuvor Tarifbeschäftigte war, die maßgebliche Altersgrenze überschritten hatte und die Möglichkeit einer erneuten Tarifbeschäftigung im Ressort ausführlich diskutiert wurde. Eine Erklärung dafür konnten die durch den Ausschuss vernommenen Zeugen nicht liefern. Ohne die Verbeamtung wären die späteren, hohen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche nie entstanden.
- Bildungssenatorin Aulepp stellte ihre Staatsrätin ein, ohne direkt mit ihr gesprochen zu haben. Das tat nur ihr „Berater“ Martin Prange.
Nach den Zeugenaussagen wurde das Auswahlverfahren für Dr. Komoss maßgeblich von Martin Prange gesteuert, obwohl dieser hierfür als Mitarbeiter der Senatskanzlei keine Zuständigkeit besaß. Als Folge dieser desaströsen Auswahlentscheidung blieb die damalige Staatsrätin Frau Dr. Komoss lediglich 30 Tage im Amt. Gleichzeitig nahm Herr Prange als persönlicher Berater der damaligen Senatorin Sascha Aulepp einen erheblichen Einfluss auf inhaltliche Fragen der Bildungspolitik.
- Entscheidungen wurden ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein getroffen.
Dr. Komoss erhielt nach ihrem Übergangsgeld ein knappes halbes Jahr lang eine Besoldung in Höhe von rund 7.000,00 € monatlich, ohne im Gegenzug hierfür einer Tätigkeit nachzugehen. Dies beruhte auf einer Entscheidung der damaligen Senatorin für Kinder und Bildung, die voreilig und ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats eine Rückernennung vornahm, ohne für Frau Dr. Komoss eine amtsangemessene Beschäftigung gewährleisten zu können. Frau Dr. Komoss wurde zudem ohne Beteiligung des Personalrats verbeamtet.
- Versorgungsposten und Besoldung stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit.
Beispielhaft dafür sind die Tätigkeiten der vorherigen Staatsrätinnen Dr. Komoss und Frau Treu. Frau Dr. Komoss erhält als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Hochschule Bremen eine A 15 Besoldung, die nach Angaben der damaligen Rektorin „völlig unüblich“ sei. Die ehemalige Staatsrätin Frau Treu erhält als Mitarbeiterin der Ausbildungsgesellschaft (ABiG) mit A 16 anscheinend eine bessere Vergütung als deren aktueller Geschäftsführer.
- Der Senat entschied sich wiederholt für die teuerste Lösung zulasten der Steuerzahler.
Sowohl im Fall der Versetzung der damaligen Staatsrätin Hiller als auch im Fall der Rückernennung der aktuellen Senatsrätin Karin Treu hätte die Möglichkeit einer Beurlaubung bzw. einer Entlassung bestanden. Besonders brisant ist die Rückernennung von Frau Treu, deren Wiederverwendungszusage aufgrund der kurzen Amtszeit nicht einmal einschlägig war. Im Falle einer Entlassung wären dem Steuerzahler nicht nur die Kosten in Höhe der hohen Besoldung, sondern auch die nunmehr entstehenden Versorgungsansprüche erspart geblieben.
- Der Senat hat den Untersuchungsausschuss mehrfach unvollständig informiert.
Die dem Ausschuss überreichten Akten weisen eine Lückenhaftigkeit auf, die zumindest den Anschein der Unvollständigkeit erwecken. Dieser Umstand wird durch diverse Nachlieferungen von Aktenstücken trotz zuvor abgegebener Vollständigkeitserklärungen bestätigt. Die CDU-Fraktion hat nun einen Beweisbeschluss unterstützt, wonach Finanzsenator Björn Fecker und Staatsrat Ehmke die immer wieder nachgelieferten Akten erläutern sollen.
- Gelöschte Chatnachrichten belegen, dass Aussagen vor der Dokumentation entfernt wurden.
Archivierte Chats im Zusammenhang mit der Versetzung der damaligen Staatsrätin Irene Strebl in den einstweiligen Ruhestand enthalten nachweislich gelöschte Nachrichten. Diese bekräftigen die Hinweise auf mögliche Löschungen im Wirtschafts- und Umweltressort.
- Die Koalition ist an einer Aufklärung nicht interessiert und versucht mit Nebelkerzen von dem Untersuchungsgegenstand abzulenken. Vor dem Staatsgerichtshof kassiert die Koalition eine krachende Niederlage.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollten interne Vorgänge der CDU-Fraktion zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses machen. Der Staatsgerichtshof bestätigte, dass dieses Vorgehen weitgehend verfassungswidrig und nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt gewesen ist.
- Auch die Personalie Doris Achelwilm bestätigt die Zweifel an der Vergabe öffentlicher Stellen.
Prof. Dr. Friehe äußerte erhebliche Zweifel daran, dass eine persönliche Referentenstelle mit dauerhaftem Dienstort in Berlin rechtlich zulässig sei. Nach seiner Einschätzung hätte die Stelle der aktuellen Bundestagsabgeordneten Doris Achelwilm vielmehr ausgeschrieben werden müssen. Es steht im Raum, dass Frau Vogt die Ausschreibungsregeln womöglich umgehen wollte, um ihrer Parteikollegin eine Übergangstätigkeit während ihres Ausscheidens aus dem Bundestag zu verschaffen.
- Der Untersuchungsausschuss hat den Verdacht eines strukturellen Systems der „Goldenen Handschläge“ erhärtet.
Die Gesamtheit der bisherigen Zeugenaussagen und Akten spricht gegen bloße Einzelfälle. Vielmehr zeigen sich wiederkehrende Muster bei Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand, der Erteilung von Wiederverwendungszusagen sowie der Missachtung interner rechtlicher Bedenken. Rot-Rot-Grün scheint den öffentlichen Dienst als politisches Versorgungswerk für aussortierte Parteifunktionäre zu betrachten. Das Ausmaß der offen zutage tretenden Selbstbedienungsmentalität ist immens.
- Die gewichtigen Fälle kommen noch. Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft ermittelt, waren noch nicht im Untersuchungsausschuss. Es braucht gerade in diesen brisanten Fällen unbedingt weitere Aufklärung.
Der Fall Vogt/Wiebe – Hierbei ist insbesondere fraglich, ob Herr Wiebe selbst gehen wollte oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Senatorin Vogt hat sich hierzu in Widersprüche verwickelt. In der Wirtschaftsdeputation hat sie von einem Ausscheiden Wiebes auf eigenen Wunsch gesprochen und ihn intern noch zum Abschied überschwänglich gelobt. Im Haushalts- und Finanzausschuss hat sie dagegen eine allzu glatt gefeilte Geschichte vorgetragen von einem angeblichen Zerwürfnis.
Der Fall Moosdorf/Strebl – Auffällig ist hier, dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand eine Woche nach dem Erreichen der Wartefrist für die hohe beamtenrechtliche Versorgung erfolgt ist. Die nachfolgenden Erklärungsversuche der Senatorin waren derart unzureichend, dass sie infolge einer Befragung im Haushalts- und Finanzausschuss zurücktreten musste. Auch in diesem Fall stimmten die zunächst verbreitete Pressemitteilung, die ein Ausscheiden der Staatsrätin auf eigenen Wunsch nahelegte und geradezu in Lobeshymnen ausbrach, nicht mit der späteren Erzählung einer einseitigen Trennung überein.