Eckhoff: „20 Goldene Handschläge – Systematische Überversorgung von Staatsräten im Senat bestätigt“
Nach einer weiteren Woche im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) steht fest: Spitzenbeamte im Senat Bovenschulte wurden in den vergangenen Jahren mit einem „Goldenen Handschlag“ in den einstweiligen Ruhestand versetzt und systematisch mit rechtswidrigen Wiederverwendungsklauseln (Zusagen für hochbezahlte Jobs nach ihrer Zeit im Senat) versorgt.
Jens Eckhoff, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses und Obmann der CDU-Fraktion, zieht nach dieser Befragungswoche eine deutliche Bilanz: „Unsere Annahmen einer systematischen Überversorgung von Spitzenbeamten im Senat Bovenschulte wurden klar bestätigt. Trotz leerer Kassen, der Hinweise der eigenen Beamten auf die Rechtswidrigkeit der gemachten Zusagen und bereits bestehender Absicherungen für Spitzenbeamte wie Übergangsgeld und Ruhegeld, sichert der Senat seine Staatsräte mit dieser rechtswidrigen Praxis zusätzlich ab. Damit missbraucht er seinen Handlungsspielraum im Umgang mit seinen Staatsräten zu Lasten der Steuerzahler. Das ist die Bestätigung des zentralen Vorwurfs, den wir untersuchen wollen.“
Angehört wurde in den vergangenen beiden Tagen unter anderem Kurzzeitstaatsrätin Dr. Regine Komoss, die im März 2022 nur 30 Tage bei der Senatorin für Kinder und Bildung im Amt war, inzwischen an der Hochschule Bremen arbeitet und bis heute vom Senat finanziert wird. Außerdem mussten die beiden aktuellen Staatsräte Dr. Martin Hagen (Finanzen) und Thomas Ehmke (Senatskanzlei) Fragen beantworten. Vor allem die Aussagen von Dr. Regine Komoss und Dr. Martin Hagen brachten Licht in ein seit Jahren existierendes System.
So räumte Hagen ein, dass die Praxis der Wiederverwendungsklauseln nicht nur bei Dr. Komoss angewendet wurde, sondern aktuell bei 20 Spitzenbeamtinnen und -beamten vertraglich zugesichert wurde, unter anderem auch bei ihm selbst.
Besonders fassungslos macht die Praxis, weil die Rechtmäßigkeit dieser Klauseln von Experten im eigenen Haus angezweifelt wurde und die Umsetzung der Wiederverwendungsklauseln für Widerstand sorgte, wie der untersuchte interne Schriftverkehr belegt. Trotz der rechtlichen Bedenken wurden die Klauseln vom Senat Bovenschulte immer wieder ohne eine rechtliche Prüfung durchgesetzt.
Auch der im Ausschuss bereits befragte Sachverständige Prof. Dr. Matthias Friehe hält diese Praxis der Wiederverwendungsklauseln für rechtswidrig.