Eckardt: „Deutlicher kann ein Weckruf nicht sein“
3.791 Menschen (zwei Drittel Frauen) wurden 2023 Opfer von häuslicher Gewalt in Bremen und Bremerhaven. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 34,6 Prozent. Damit verzeichnet Bremen im aktuellen Bundeslagebericht, der heute vorgestellt wurde, den mit Abstand höchsten Zuwachs unter den Bundesländern. Die Dunkelziffer von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt innerhalb einer Beziehung oder die vom Ex-Partner verübt wird, wird mutmaßlich weit höher liegen. „Deutlicher kann ein Weckruf nicht sein. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie hoch die Zahlen jedes Jahr noch steigen müssen, bevor wir hier in Bremen endlich ins Handeln kommen“, regt sich Kerstin Eckardt, Sprecherin für Gleichstellung der CDU-Bürgerschaftsfraktion, auf. „Trotz der schockierenden Realität setzt der Senat Bovenschulte weiterhin nicht die Zielzahl von 160 Plätzen in Frauenhäusern, gemäß des Bremer Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, um. Dabei ist auch diese Anzahl, angesichts der besorgniserregenden Lage, bei weitem nicht ausreichend. Bremen verfügt dagegen weiterhin nur über 125 Regelplätze. Bei dem Gedanken, wie vielen Frauen wir damit in Bremen nicht genug Schutz bieten und helfen können, wird mir ganz schlecht. Entschlossenheit und Schnelligkeit sind jetzt gefordert“, appelliert Eckardt.
Um verlässliche Grunddaten zur Wohnsituation in den Frauenhäusern des Landes Bremen zu erhalten, hat die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine umfassende Anfrage (Drs. 21/4379) in die Bremische Bürgerschaft eingereicht.
„Körperverletzung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking – geschlechtsspezifische Gewalt in einer Partnerschaft ist auch immer Gewalt gegen Kinder“, macht Sandra Ahrens, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, deutlich. „Kinder haben oft ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen. Sie benötigen unseren besonderen Schutz vor ihren gewalttätigen Elternteilen.“
Das vom Bund mit den Ländern neu geplante Gewalthilfegesetz wird nächste Woche in der Gleichstellungsministerkonferenz behandelt. Dieses sieht erstmals eine Regelung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz für Frauen vor. „Angesichts des hohen Bedarfes in Bremen erwarte ich, dass sich die zuständige Senatorin Bernhard für dieses Gesetz stark macht“, fordert Kerstin Eckardt. „Wir brauchen die schnelle Einführung eines solchen Gesetzes.“ Dieses beinhaltet zudem eine gemeinsame Finanzierung von Frauenhäusern mit den Bundesländern und Kommunen. „Dies nimmt Bremen aber nicht aus seiner Verantwortung, weiter eigene Maßnahmen und Anstrengungen zum Schutz von betroffenen Frauen zu ergreifen und zu intensivieren“, erklärt Kerstin Eckardt. „Dazu zählen eine zielgerichtete Präventionsarbeit, die Aufstockung der Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder, eine konsequente Strafverfolgung und die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, bei dem Gewaltschutzanordnungen von den Familiengerichten schnell ausgesprochen werden und so die Opfer in ihrer Wohnung bleiben können und nicht die Täter.“