Dr. Winter: „Sachverständiger Prof. Dr. Friehe bestätigt erneut, dass er Wiederverwendungszusagen für rechtswidrig hält“
Nach der erneuten Anhörung des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Matthias Friehe im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Staatsräte-Affäre sieht die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen ihre Kritik am Vorgehen des Senats Bovenschulte bestätigt.
„Die Aussagen des Sachverständigen belasten den Senat erheblich“, erklärt Dr. Wiebke Winter, Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Mitglied des Untersuchungsausschusses. „Professor Friehe hat deutlich gemacht, dass sowohl die Personalie Achelwilm als auch die Praxis der Wiederverwendungsklauseln erhebliche rechtliche Probleme aufwerfen.“
Mit Blick auf die Anstellung der Bundestagsabgeordneten Doris Achelwilm führte Friehe aus, dass die Stelle eines persönlichen Referenten ein enges persönliches Näheverhältnis und einen täglichen Austausch voraussetze. Ein dauerhafter Dienstort in Berlin spreche gerade gegen eine solche Funktion – so war es jedoch bei Doris Achelwilm. Der Sachverständige führte aus, dass er sich in einer solchen Konstellation kaum vorstellen könne, dass es sich tatsächlich um die Rolle einer persönlichen Referentin handele. Zudem bewertete der Sachverständige sowohl die ungewöhnlich lange Befristung als auch die Zahl persönlicher Referenten als problematisch. Nach seiner Einschätzung hätte die Stelle ausgeschrieben werden müssen, weil es sich offensichtlich nicht um eine persönliche Referentenstelle gehandelt habe.
Auch die sogenannten Wiederverwendungsklauseln, mit denen Staatsräten nach ihrem Ausscheiden aus dem Senat hochdotierte Anschlussverwendungen zugesichert werden, hält Friehe für unzulässig. Nach seinen Ausführungen müssten sich ehemalige Staatsräte wie jeder andere Bewerber einem regulären Auswahlverfahren stellen. Darüber hinaus erklärte der Sachverständige, dass die Zusagen über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehende Versorgungsansprüche begründeten. Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 rechtswidrig. Der Rechtsgedanke dieses Urteils lasse sich nach seiner Einschätzung auf die Wiederverwendungsklauseln übertragen. Zudem würden solche Zusagen den gesetzlichen Zweck des Staatsratsamtes unterlaufen, das gerade die jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ermöglichen soll.
Dr. Winter: „Bemerkenswert ist die Klarheit, mit der Professor Friehe die Wiederverwendungsklauseln bewertet hat. Der gesetzliche Zweck des Staatsratsamtes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und nicht die bestmögliche Absicherung politischer Beamter. Genau diese Absicherung wurde durch die Wiederverwendungszusagen jedoch geschaffen. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Diese Praxis der ‚Goldenen Handschläge‘ muss gestoppt werden.“