„Corona-Soforthilfen schnell auszahlen“

Weiss:
Zuschüsse für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige
CDU Bremen Fraktion Christoph Weiss

Christoph Weiss

Der Vorsitzende der Deputation für Wirtschaft und Arbeit, Christoph Weiss, fordert den Senat auf, dafür zu sorgen, dass die von Land und Bund beschlossenen Corona-Soforthilfen schnell bearbeitet und ausgezahlt werden. „Im Moment stauen sich die Anträge bei BAB und BIS“, so Weiss. „Trotz Einsatz aller vorhandenen Personalkapazitäten liegt die Bearbeitungszeit bei zwei bis drei Wochen. Das ist zu lang.“

Der Senat müsse schnell nachsteuern und Personal aus anderen Bereichen, wie z.B. der WFB oder dem Wirtschaftsressort, zur Verfügung stellen, schlägt Weiss vor. „Vielleicht gibt es auch weitere, unkonventionelle Ideen der Personalumwidmung, die man prüfen kann“, so Weiss weiter. „In den Schulferien haben viele Beschäftigte weniger zu tun. Wer helfen kann, sollte auch hier helfen und den Kollegen unter die Arme greifen können, damit unsere Betriebe überleben. Es geht hier um wenige Tage und Wochen, die entscheidend sind.“ Im Zweifelsfall müssten die Gelder auch auf Basis einer eidesstattlichen Erklärung sofort ausgezahlt und die Antragsunterlagen erst im Nachhinein geprüft werden können. „Wir brauchen ein Alle-Mann-/Frau-Manöver!“ meint Weiss.
 
Weiss begrüßt zudem die geplante Aufstockung des Landesprogramms auch für Kleinunternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. „Vielen dieser Betriebe ist im Moment mit Krediten und Bürgerschaften alleine nicht geholfen. Wir müssen sie vor einer unverschuldeten Insolvenz bewahren.“, fordert Weiss.
 
 
Zum Hintergrund:
Bei den Corona-Soforthilfen von Bund und Land handelt es sich um nicht-rückzahlbarer Zuschüsse an Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als zehn Beschäftigten, Solo-Selbständige und Angehörige der freien Berufe in Höhe von bis zu 15.000 Euro (vom Bund) bzw. 20.000 Euro (vom Land). Das Land will sein Soforthilfe-Programm nächste Woche auch für Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten öffnen. Für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung sind in der Stadtgemeinde Bremen die Bremer Aufbau-Bank (BAB) und in der Stadtgemeinde Bremerhaven die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) zuständig.

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