Bürgerbegehren über Zukunft der Galopprennbahn
Thomas Röwekamp

Thomas Röwekamp

Sofern der Wahlausschuss kommende Woche feststellt, dass das Volksbegehren über die Bebauung der Galopprennbahn rechtmäßig zustande gekommen ist, wird die CDU-Fraktion eine Sondersitzung der Stadtbürgerschaft beantragen, um eine Abstimmung des Volksbegehrens gemeinsam mit der Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 zu ermöglichen.

„Wir halten das beabsichtigte Ausmaß der Bebauung und das Verfahren unverändert für falsch. Den Protest der Menschen vor Ort können wir deshalb nachvollziehen. Nachdem SPD und Grüne die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger monatelang nicht ernst genommen haben, scheinen nun zumindest Teile der Koalition langsam zu registrieren, dass sie sich mit ihrer Gutsherrenart vergaloppiert haben“, sagt Thomas Röwekamp, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Der heute vorgestellte Vorschlag der Grünen, einen alternativen Gesetzesentwurf zum Volksentscheid vorzulegen, wirke wie die hilflose Suche nach der letzten Notausfahrt und wolle das eigentliche Bürgerbegehren offensichtlich nur erschweren.

Das Engagement der Bürgerinitiative sei beeindruckend gewesen. Er gehe davon aus, dass diese ausreichend Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt habe. Am Montag wird der Wahlausschuss beim Statistischen Landesamt das Ergebnis der Auszählung mitteilen.  „Sollte der Antrag der Bürgerinitiative das Parlament erreichen, wird die CDU-Fraktion in der Sondersitzung der Bürgerschaft dem Gesetzentwurf zustimmen“, kündigt Röwekamp an. Im Falle der Regierungsverantwortung ab Mai 2019 werde die CDU alle Beteiligten zu einem runden Tisch einladen, um die bestmögliche Nutzung des Geländes zu besprechen.

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