Notwendige Änderung des Beirätegesetzes kommt nicht voran
Hartmut Bodeit

Das Zweckbündnis aus SPD, Grünen und Linken bleibt bei der Stärkung direkter Bürgerbeteiligung weit hinter seinen Ankündigungen zurück. Hartmut Bodeit, Sprecher für Beiräte, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement der CDU-Bürgerschaftsfraktion, stellt klar: „Seit über einem Jahr sitzt die Regierung die Frage aus, wie das Beirätegesetz zu ändern ist, um Rechtssicherheit für die Arbeit der Beiräte zu schaffen. Es mangelt nicht an Vorschlägen und Positionen der Parteien und Beiratsmitglieder. Auch haben wir extra eine Arbeitsgruppe gebildet. Doch der rot-grün-rote Senat hat bis heute keinen inhaltlichen Beitrag geleistet. Auch Themen für die Tagesordnung schlägt die Regierung so gut wie nie vor, sodass sogar der Hauptausschuss häufig ausfallen muss. Es besteht der Eindruck, dass die Koalition entgegen dem eigenen Koalitionsvertrag kein Interesse am Vorankommen für Beiräte und Bürgerbeteiligung hat.“

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte Anfang 2021 einen Rechtsverstoß bei der Arbeitsweise des Koordinierungsausschusses im Hemelinger Beirat festgestellt. Dieser dürfe zwar Entscheidungen vorbereiten, diese aber nicht treffen. Zudem untersagte das Gericht Beratungen in diesem nicht-öffentlich tagenden Ausschuss. Der Ortsbeirat löste das Gremium daraufhin auf. In der Folge trat die Frage auf, ob das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils zu ändern sei. Bodeit weiter: „So kann man mit der Basis nicht umgehen. Die Arbeitsgruppe zur Novellierung des Gesetzes besteht aus Ortsamtsleitern, Beiratssprechern und den entsprechenden Vertretern der demokratischen Fraktionen. Hier ist die Basis repräsentiert und damit liegen die alltäglichen Sorgen der Menschen aus den Stadt- und Ortsteilen direkt auf dem Tisch. Wenn wir die Fragen und Probleme vor Ort lösen wollen, brauchen wir Verfahrenssicherheit für unsere Beschlüsse. Damit das gelingt, muss das Beirätegesetz womöglich geändert werden und dazu muss Rot-Grün-Rot an der Spitze der bremischen Regierungsbehörden einen nennenswerten Beitrag im Sinne der Bürger leisten.“

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Der Bundesrat hat am Freitag (22. März) die Chance verpasst, das geplante Gesetz zur Cannabis-Legalisierung zurückzustellen, um es im Vermittlungsschuss nachzubessern. Das Gesetz wird so ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Dazu äußert sich Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: