Besuchsrecht in Krankenhäusern
Eine menschliche Regelung für Krankenhausbesuche, besonders in Pandemiezeiten, fordert der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Rainer Bensch.
„Der Senat muss die aktuelle Verordnung in Hinblick auf Besuchsverbote und Ausnahmeregelungen präzisieren, damit nicht Gerichte über den Zutritt zu Schwer- und Sterbenskranken entscheiden müssen.“
Der bekannt gewordene gerichtliche Streitfall am Klinikum Bremen-Mitte, bei dem eine Ehefrau geklagt hatte ihren schwerkranken Mann besuchen zu können zeigt, dass sowohl bei Krankenhäusern als auch bei Patienten große Verunsicherung darüber herrscht, in welchen Situationen Besuche erlaubt sind. "Wenn nahe Angehörige ihr berechtigtes Interesse vor Gericht einklagen müssen, um ihre schwerkranken Partner und Familienmitglieder besuchen zu dürfen, dann ist dies eine zutiefst unmenschliche und unwürdige Situation", so Rainer Bensch. „Zudem ist es für die betroffenen Familien eine zusätzliche belastende Situation, in jedem Einzelfall ihr Besuchsrecht vor Gericht einzuklagen. Die dafür aufzuwendende Kraft ist an anderer Stelle und bei der Umsorgung der Liebsten besser aufgehoben. Gesundheitspolitik ist hier klar aufgerufen, die Verhältnismäßigkeit und Menschlichkeit im Auge zu behalten."
Eine dringende Besuchsregelung bedarf es auch bei minderjährigen Kindern als Patienten. Hier liegen ein besonderer Schutzbedarf und die notwendige Nähe zu Eltern vor. „Jeder Genesungsprozess braucht unbedingt menschliche Kontakte und die Fürsorge von Verwandten und Freunden. Insbesondere ist das bei Kindern der Fall. Und dies darf auch in Krisenzeiten niemanden verwehrt bleiben“, so Rainer Bensch und verweist auf die gut funktionierenden Besuchsregelungen in Niedersachsen und Hamburg. Dort dürfen, unter strengen hygienischen Bedingungen, Besuche stattfinden.