Zum Eckwertebeschluss für das Bildungsressort

Averwerser: „Senatorin verabschiedet sich vom Bildungskonsens“

Yvonne Averwerser

In einem Zeitungsinterview gibt Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan heute offen zu, dass der Senat nicht vorhat, die tiefe Kluft zwischen Bremen und den anderen Stadtstaaten Hamburg und Berlin bei den Bildungsausgaben pro Schülerin und Schüler zu schließen. Das gehe gegen den Bremer Bildungskonsens, sagt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Yvonne Averwerser.

Erst ein Brandbrief, dann ein besänftigendes Interview: Das Verhalten von Bildungssenatorin Bogedan zur Eckwerteaufstellung für ihr Ressort wirft viele Fragen auf. Eine jedoch beantwortet sie selbst deutlich, meint Yvonne Averwerser: „Frau Bogedan verabschiedet sich in den letzten Zeilen des Interviews mit dem Weser-Kurier heute ganz klar von wesentlichen Zielen des Bildungskonsenses.“

Im „Bremer Konsens zur Schulentwicklung 2018-2028“ hatten sich die Landesparteien von CDU, SPD, Die Grünen und DIE LINKE darauf verständigt, dass sich die Ressourcenausstattung ab der nächsten Haushaltsbeschlussfassung am Durchschnitt der Schüler-Pro-Kopfausgaben der Stadtstaaten orientiert. „Dieser Konsens wird nun aufgekündigt“, meint Averwerser. „Stattdessen findet sich die Senatorin mit dem eigenen Versagen ab und deutet an, dass die entstandene Kluft nicht mehr aufzuholen ist.“

Dabei ist die Vertiefung dieser Kluft eindeutig ein Versagen der eigenen Regierung. „In den letzten zehn Jahren hat sich der Abstand zu den Pro-Kopfausgaben Hamburgs praktisch verdoppelt, zu den Berlins sogar verdreifacht“, verdeutlicht Averwerser. „Diesem Trend hätte jedes Jahr entgegengewirkt werden müssen. Und dass das auch dieses Jahr nicht passiert, hat rein gar nichts mit der Pandemie zu tun – wie Frau Bogedan uns weismachen will.“

Zudem führe Bogedan an, das „zentrale Megaprojekt Schul- und Kita-Ausbau“ sei ausfinanziert. „Diese Ausfinanzierung würde ich gerne sehen“, fordert Averwerser. „Momentan stehen 25 Mio. für Kita und 50 Mio. für Schule auf einer Vorschlagsliste für den Bremen-Fonds. Rein rechtlich ist diese Art der Finanzierung jedoch nicht möglich. Es gibt klare juristische und haushaltsrechtliche Vorgaben dafür, welche Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen kreditfinanziert werden dürfen. Schul- und Kitaausbau gehören sicher nicht dazu“, meint Averwerser.
 

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