Aktenskandal in der senatorischen Sozialbehörde weiter unaufgeklärt
Sandra Ahrens in Bürgerschaft
Der Aktenskandal in der bremischen Sozialbehörde beschränkt sich nicht allein auf den politischen Flurschaden. Das ist Ergebnis der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU-Fraktion am 21. März in der Bremischen Stadtbürgerschaft. Sandra Ahrens, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, kritisiert Senatorin Anja Stahmann (Grüne): „Die Menschen in Bremen haben einen gesetzlichen Anspruch auf funktionierende Verwaltungsstrukturen, die mit ihren Steuerzahlungen finanziert werden. Je genauer wir hinschauen, umso deutlicher werden die Anzeichen, dass die Sozialverwaltung auch in weiteren Sozialzentren vor allem im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe strukturell überfordert ist. Dies scheint nicht erst seit kurzer Zeit der Fall zu sein. Die Maßnahmen zur Aufklärung von Senatorin Stahmann reichen bei weitem nicht aus. Selbst die hauseigene Innenrevision kommt zu der Einschätzung, dass eine Verstärkung der nur vier Prüfkräfte dringend angezeigt sei und auch eine externe Revision helfen würde. Auch darüber hinaus muss auf Dauer ein funktionierendes Controlling eingeführt werden. Dazu ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass die 2015 von Senatorin Stahmann durchgezogene Entkernung des Jugendamtes ohne seither gegebene Durchgriffsrechte des Jugendamtsleiters umgehend rückgängig gemacht wird. Die Senatorin darf sich einer rückhaltlosen Aufklärung nicht entgegenstellen.“ Im Februar ging aus Medienberichten hervor, dass im Bremer Sozialzentrum 5 mehrere tausend Akten teils unsortiert in verwaisten Büros lagern, die seit Jahren unbearbeitet sind. Einher tauchten umfangreiche Mengen Briefe und E-Mails auf, die in sogenannten Postrückstandsordnern abgeheftet statt bearbeitet waren. Das Zentrum ist für die Stadtteile Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe sowie im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auch für Hemelingen und Osterholz zuständig. Die Innenrevision stuft den Fall als einzigartig in der Dimension während der letzten zwanzig Jahre ein. Indes beendete die grüne Sozialsenatorin eine eigens dazu von der CDU durchgesetzte Sondersitzung der Sozial-Deputation in aller Öffentlichkeit mit den Worten, nun müssten alle bis zum 14. Mai (Tag der Bürgerschaftswahl) die Füße stillhalten. Ahrens weiter: „Die Landeshaushaltsordnung verpflichtet die Senatorin zu einer sachgerechten Aufklärung. Der Prüfauftrag der Innenrevision darf nicht beschränkt werden. Deswegen fordern wir mit unserem Dringlichkeitsantrag auch die Sichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Nebenakten zu den gefundenen 1.700 Fallakten. Seit 2006 hatten der Bundes- wie Landesrechnungshof entgangene Einnahmen für Bremen in diesem Bereich gerügt, zuletzt im Jahr 2020. Gerade in diesem Bereich sind auch Schäden für Kinder von Alleinerziehenden nicht auszuschließen, wenn den säumigen Unterhaltsverpflichteten über lange Zeit nicht nachgegangen wurde. Wir verlangen sofortige Aufklärung von Frau Stahmann.“

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