Michalik: Demonstriert Klimabehörde im Dienst gegen eigene Untätigkeit?

Fragen zum Aufruf von Senatorin
Martin Michalik, klimapolitischer Sprecher

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Berichterstattung zur Teilnahme von Mitarbeitenden der Umweltbehörde am globalen Klimastreik in der vergangenen Woche, hat der klimapolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Martin Michalik, Fragen an den Senat und an Senatorin Dr. Maike Schaefer: „Wir möchten vom Senat wissen, ob es stimmt, dass die Behördenmitarbeiter aufgefordert wurden, während der Dienstzeit an dem globalen Klimastreik teilzunehmen, wieviel Dienstzeit dadurch ausgefallen ist und welche dienstrechtlichen Folgen das hat?“ Die Teilnahme an Demonstrationen ist nach Auffassung der CDU-Fraktion ein absolut schützenswertes Grundrecht eines jeden Bürgers, damit aber auch eine rein private Angelegenheit. „Wenn Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes, Beamte und Angestellte während der Dienstzeit als Teilnehmende zu Demonstrationen ermuntert und geschickt werden, ist das, völlig unabhängig vom Zweck der Demonstration, ein brandgefährlicher Vorgang, der Fragen zum Demokratieverständnis von Senatorin Schaefer aufwirft. Ein solches Vorgehen konterkariert das ernsthafte Ansinnen des Klimastreikes, wenn der Verdacht im Raum steht, dass Behördenmitarbeitende als bezahlte Claqueure daran teilnehmen,“ so Michalik weiter.

Er erwarte deshalb – unabhängig von der durch die CDU eingebrachten Frage für die Fragestunde --- eine öffentliche Erklärung der Senatorin zu diesem Vorgang. Besonders ärgerlich und zynisch findet Michalik, „dass Maike Schaefer seit drei Jahren für den Klimaschutz im Land Bremen politisch verantwortlich ist, die selbstgesteckten Ziele mit ihren Mitarbeitenden aber nicht erreicht und dann zur Teilnahme an einer Demonstration aufruft, deren Ursache auch die eigene Untätigkeit ist. So kann man nicht ernsthaft gegen den Klimawandel vorgehen, da werden Behördenmitarbeiter für parteipolitische Interessen missbraucht.“ Schaefer hatte ihren vorbenannten Aufruf an ihre Mitarbeiterschaft am Morgen des 25. März öffentlich per Pressemitteilung auch auf der Internetseite ihrer Behörde bekanntgegeben.

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