Strohmann: „Durchsichtiges Ablenkungsmanöver der Koalition“
Heiko Strohmann, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen, gibt zur aktuellen Berichterstattung folgende Stellungnahme ab:
1.
Die CDU-Fraktion hat im Herbst vergangenen Jahres einen vertraulichen Hinweis erhalten. In diesem Hinweis wurde mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen zur Versetzung von Staatsräten in den einstweiligen Ruhestand in den Ressorts der ehemaligen Senatorin Moosdorf und aktuellen Senatorin Vogt womöglich E-Mails gelöscht worden sein könnten.
Der Vorwurf der Löschung von beweiserheblichen E-Mails – trotz laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen – ist ein schwerwiegender; sollte der Vorwurf zutreffen, wären durch die Löschung der beweiserheblichen E-Mails Straftaten begangen worden.
Nach Informationen des Hinweisgebers sollen mögliche in den Ressorts gelöschte E-Mails bei Dataport noch länger gespeichert worden sein. Daher riet der Hinweisgeber – für den Fall, dass E-Mails gelöscht wurden – diese entsprechend bei Dataport zu sichern.
Die CDU-Fraktion konnte den Hinweis nicht überprüfen und weiß nicht, ob tatsächlich E-Mails gelöscht wurden. Aus diesem Grund wurde der Hinweis von der CDU-Fraktion nicht öffentlich gemacht; der Hinweis wurde aber insbesondere im Hinblick auf die Löschfristen bei Dataport ernst genommen. Tobias Hentze hat den Inhalt des Hinweises deshalb der Staatsanwaltschaft übermittelt.
Anders als teilweise dargestellt hat er keine förmliche Anzeige erstattet. Er hat der Staatsanwaltschaft lediglich einen Hinweis gegeben, als sie schon ermittelt hat. Wir vertrauen darauf, dass die Staatsanwaltschaft Bremen den Hinweis ebenso ernst genommen und überprüft hat bzw. weiter überprüft.
2.
Politische Arbeit beruht auf Vertrauen. Auf die Wahrung gewünschter Vertraulichkeit muss sich jeder Hinweisgeber verlassen können, der mit uns spricht. In diesem Fall erging der Hinweis an die CDU-Fraktion vertraulich, diese Vertraulichkeit haben wir bislang gewahrt und wir werden sie auch zukünftig wahren. Dazu gehört unter anderem auch, an wen in der Fraktion der Hinweis ging.
Die Vertraulichkeit der parlamentarischen Arbeit ist durch besondere rechtliche Vorschriften geschützt. Dazu gehört auch das Recht der Abgeordneten und Fraktionsmitarbeiter, Fragen im Untersuchungsausschuss nach dem Hinweisgeber und dem Umgang mit erhaltenen Hinweisen nicht zu beantworten (§ 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 53a StPO).
3.
Wir wollen unseren Untersuchungsauftrag erfüllen und aufklären, inwiefern Staatsräte rechtswidrig in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden. Es geht darum, ob es in Bremen ein System des goldenen Handschlags gibt. Dazu gehört für uns auch die Frage, ob E-Mails im Nachgang möglicher rechtswidriger Versetzungen gelöscht wurden, um Beweismittel zu vernichten.
Zum Untersuchungsauftrag „Staatsräte“ gehört allerdings ersichtlich nicht die Frage, wie die CDU-Fraktion intern mit vertraulichen Hinweisen umgeht. Dieser Vorgang fand zu einem Zeitpunkt statt, an dem ein Untersuchungsausschuss noch gar nicht beschlossen oder absehbar war.
Es handelt sich bei der beabsichtigten Ladung von Fraktionsmitgliedern und Fraktionsmitarbeitern um ein durchsichtiges Manöver, um von dem eigentlichen Untersuchungsauftrag – dem Vorwurf des Systems des goldenen Handschlags in Bremen – abzulenken.
Wir sehen hier eine Retourkutsche, die allein politisch motiviert und überzogen ist. Wir werden nicht zulassen, dass solche Ablenkungsmanöver die eigentliche Aufklärung behindern und den öffentlichen Blick auf die parlamentarische Untersuchung verstellen.