Heiko Strohmann: Ohrfeige für Bürgermeister Bovenschulte

Gerichtsurteil zum OTB
Heiko Strohmann

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat sein Urteil zum Aus für den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) neben veränderten Marktbedingungen mit ausgeschlossener Finanzierbarkeit und fehlender politischer Absicht des Senats begründet. Heiko Strohmann, Fraktionsvorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, dazu: „Die Begründung des Gerichts ist eine Ohrfeige erster Güte für Bürgermeister Bovenschulte. Als CDU haben wir seit dem Urteil der ersten Instanz Anfang 2019 immer wieder darauf gedrängt, dass der Senat keinen Zweifel an seinem Realisierungswillen aufkommen lassen darf, weil das so ungemein wichtige Projekt sonst vor Gericht scheitern könnte. Doch Bürgermeister Bovenschulte hat mit Rot-Grün-Rot eine Koalition geschmiedet, die den Gegnern des OTB auch noch alle Argumente in die Hand geliefert hat. Und genau diese Aspekte hat das Gericht nun ausführlich in seiner Urteilsbegründung dargestellt. Bovenschulte hat den OTB systematisch sterben lassen und damit auch hunderte Arbeitsplätze und einen wichtigen Faktor für Bremerhavens Zukunft in Wirtschafts- und Klimafragen preisgegeben.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner gestrigen Begründung zum Urteil vom 2. November (1 LC 107/19) ausgeführt, dass realistischerweise nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der planfestgestellte Terminal innerhalb des anzusetzenden Zeitrahmens verwirklicht werden würde. Das Land Bremen habe zum einen keinerlei Bemühungen unternommen, den OTB den veränderten Bedingungen am Markt anzupassen und dadurch seine Realisierung noch möglich zu machen. Zu berücksichtigen sei zum anderen, dass die derzeitige Koalition (Rot-Grün-Rot) sich in ihrem Koalitionsvertrag 2019 darauf verständigt habe, die Entscheidung in der laufenden Legislaturperiode zurückzustellen und die bereitstehenden Finanzen für andere Zwecke auszugeben. Strohmann dazu: „Das Urteil ist eindeutig. Uns bleibt jetzt nur noch der Weg, dass der Senat Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht einreicht. Dazu fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion Bürgermeister Bovenschulte unverzüglich auf.“
 

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