Haushalte des Senats Bovenschulte verfassungswidrig
Ein guter Tag für die Generationengerechtigkeit in Bremen“, kommentiert Dr. Wiebke Winter, Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Der Staatsgerichtshof hat heute in aller Deutlichkeit entschieden: Die Haushalte 2023 und 2024 des Senats Bovenschulte verstoßen in weiten Teilen gegen die Verfassung. Die CDU-Fraktion hat recht behalten und Bremen darf keine Schulden machen, ohne ihre Notwendigkeit klar und konkret zu begründen. „Eine Notlage ist kein Freifahrtschein für neue Schulden. Wer sich auf die Schuldenbremse beruft, muss nachweisen, dass jede einzelne Maßnahme tatsächlich hilft, die Notlage zu überwinden und nicht bloß strukturelle Finanzlöcher stopft.“
Der Staatsgerichtshof hat klare Leitplanken gesetzt. Notlagenkredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn der Staat ausführlich darlegt, wie die Krise die Finanzlage tatsächlich beeinträchtigt und wie die Mittel helfen, sie zu bewältigen. Pauschale Globalmittel, wie sie der Senat Bovenschulte für die BSAG oder die Gesundheit Nord eingestellt hat, genügen diesen Anforderungen nicht.
„Wir sind dem Staatsgerichtshof dankbar, mit welcher Gründlichkeit er die Haushalte geprüft und sein Urteil begründet hat“, erklärt Jens Eckhoff, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher. „Das Urteil bringt Klarheit für kommende Haushalte. Jede einzelne Maßnahme muss sachlich und plausibel begründet werden. Genau das hat der Senat bislang versäumt.“ Das gilt ebenfalls bei Maßnahmen für den Klimaschutz. „Es ist exakt unsere Forderung, dass Kredite nur dann zulässig sind, wenn ihre Verwendung konkret und nachweisbar der Reduzierung von CO₂ dient“, betont Winter. „Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Dennoch braucht es auch hier präzise Begründungen und keine pauschalen Geldtöpfe.“
Die CDU-Fraktion wird das Urteil sorgfältig auswerten und zukünftige Haushaltsplanungen des Senats Bovenschulte anhand der heutigen Rechtsprechung überprüfen.