Dr. Winter: „Erneut bizarre Details eines Systems des Goldenen Handschlags“
In der heutigen Befragung (1. Juli) beschäftigte sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Staatsräte-Affäre mit den Rahmenbedingungen der Trennung des Ausscheidens der früheren Staatsrätin Dr. Regine Komoss und der ehemaligen Staatsrätin Karin Treu. Nach der Befragung, erklärt die CDU-Bürgerschaftsfraktion:
Dr. Wiebke Winter, Fraktionsvorsitzende und Mitglied im PUA: „Wir haben heute erneut bizarre Details eines Systems des Goldenen Handschlags erfahren. Der Senat Bovenschulte hat teure Versorgungsposten geschaffen, um aussortierte Staatsräte auf Steuerzahlerkosten im öffentlichen Dienst unterzubringen. Die übertragenen Aufgaben stehen in keinem Verhältnis zur immer noch bestehenden Bezahlung und dienen offenbar bloß als Feigenblatt. Wir kritisieren diese Selbstbedienungsmentalität des Senats Bovenschulte.“
Die wichtigsten Erkenntnisse der heutigen Befragungen:
Der Fall Komoss
- Staatsrätin Dr. Regine Komoss hat zuerst eine A15-Beamtenstelle bekommen und wurde anschließend zur wissenschaftlichen Mitarbeiterin ernannt, wofür eine deutlich geringere Bezahlung und auch keine Verbeamtung üblich ist. Die Suche nach einer Position für Dr. Regine Komoss endete in einer Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Hochschule Bremen. Die ehemalige Rektorin Karin Luckey beschrieb die Höhe der Besoldung für die Stelle mit A15 heute als „völlig unüblich.“
- Bevor Staatsrätin Dr. Regine Komoss die spätere Stelle antrat, wurde sie auf Kosten der Steuerzahler ein halbes Jahr vom Senat Bovenschulte mit A 15 entlohnt, ohne dafür tätig werden zu müssen.
Der Fall Treu
- Karin Treu hat eine Weiterverwendungszusage für eine A 16 Stelle erhalten, obwohl fraglich ist, ob sie die Laufbahnbefähigung für eine A 16 Position besitzt.
- Zudem hätte eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgen müssen, da die Zusicherung eine Weiterverwendung nur für den Fall vorsah, dass Karin Treu in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden sollte. Diese Voraussetzung lag aber nicht vor. Aufgrund ihrer zu kurzen Amtszeit von nicht einmal zwei Jahren, hätte Karin Treu nur entlassen werden können. Das wäre für den Bremer Steuerzahler deutlich günstiger gewesen.
- Die Weiterbeschäftigung von Karin Treu als Beamte führt dazu, dass neben den Ausgaben in Höhe der A 16 Stelle aller Voraussicht nach zusätzlich die Versorgungsansprüche entstehen werden, die dem Steuerzahler ohne die erfolgte rechtswidrige Zusicherung, nicht entstanden wären.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion folgert aus diesen Erkenntnissen der heutigen Befragung.
- Die Wiederverwendungszusagen sind rechtwidrig. Selbst die Mitarbeiter der Finanzbehörde haben immer wieder remonstriert und wurden nicht gehört.
- Es handelt sich bei den Weiterbeschäftigungen für die beiden ehemaligen Staatsräte um sehr teure Lösungen für die Steuerzahler.
- Wir verurteilen die Selbstbedienungsmentalität des Senats Bovenschulte, die in den Befragungen zum Vorschein kommt.