Dr. Winter: „Ein moderner Verfassungsschutz braucht moderne Befugnisse“

Nach Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz
Dr. Wiebke Winter

Das neuen Verfassungsschutzgesetz soll endlich Rechtssicherheit schaffen, doch bei der Anhörung in der Deputation für Inneres wurde erneut deutlich, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen hinter den Erfordernissen einer wirksamen, modernen nachrichtendienstlichen Vorfeldaufklärung zurückbleibt. CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Wiebke Winter kommentierte nach der Anhörung: 

„Ein moderner Verfassungsschutz braucht moderne Befugnisse – aber ebenso klare rechtsstaatliche Grenzen. Wir dürfen keine digitalen Ermittlungslücken lassen, gerade bei verschlüsselter Kommunikation und Daten auf Endgeräten. Gleichzeitig müssen solche Eingriffe eng begrenzt, richterlich kontrolliert und technisch abgesichert sein. Dasselbe gilt für die automatisierte Auswertung großer Datenmengen: Wo der Staat weitreichende Befugnisse erhält, darf es keine rechtlichen Grauzonen geben. Entscheidend ist außerdem, dass Verfassungsschutz und Gerichte personell und technisch so ausgestattet werden, dass die neuen Regeln in der Praxis auch funktionieren. Neue Aufgaben brauchen echte zusätzliche Stellen – nicht nur neue Überschriften in alten Stellenplänen.“

Was im Verfassungsschutzgesetz aus Sicht der CDU-Fraktion noch verbessert werden muss:

  • Die automatisierte Auswertung großer Datenmengen braucht eine klare gesetzliche Grundlage. Bei so weitreichenden Befugnissen darf es keine rechtlichen Grauzonen geben.
  • Neue Befugnisse und neue Kontrollen funktionieren nur, wenn ausreichend Personal da ist. Der Verfassungsschutz braucht die Stellen, um Informationen auszuwerten, Maßnahmen rechtlich zu prüfen und sie ordentlich zu dokumentieren.
  • Die Gerichte müssen auf die neuen Aufgaben vorbereitet sein. Dazu gehören zusätzliche Richter- und Servicestellen, eine sichere digitale Aktenführung und klare Regeln für Eil- und Bereitschaftsdienste.
  • Die zugesagten Stellen bei Gericht müssen tatsächlich zusätzlich geschaffen werden. Sie dürfen nicht mit bestehenden Personaldefiziten verrechnet werden.
  • Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes muss klar sein, wer die neuen Aufgaben übernimmt und welche technische Ausstattung dafür bereitsteht. Nach einem Jahr sollte der Senat der Bürgerschaft berichten, ob die Regeln in der Praxis funktionieren.

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