Hornhues: „Das Geld hätte den Arbeitslosen in Bremen zugutekommen müssen“
Die Ergebnisse der inzwischen abgeschlossenen Prüfungen zu den „Kreativräumen“ im Jobcenter Bremen bestätigen aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion erhebliche Zweifel am Umgang mit öffentlichen Mitteln. Für die beiden Räumlichkeiten an der Utbremer Straße entstanden Kosten von insgesamt rund 1,27 Millionen Euro. Brisant: Noch im Juli hatte das Arbeitsressort erklärt, es seien keine Mittel aus dem Eingliederungstitel für die Räume verwendet worden. Inzwischen steht fest, dass zumindest 2023 Mittel, die eigentlich für die Eingliederung von Arbeitslosen vorgesehen waren, in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet werden musste, um Rechnungen für Umbauten und Möblierung zu bezahlen.
„Millionen für Kreativräume, während bei der Eingliederung von Arbeitslosen das Geld fehlt – das ist völlig aus der Balance geraten. Der FRIDA-Raum wurde zwischen April 2024 und Juni 2026 gerade einmal 91-mal entsprechend seiner eigentlichen Bestimmung genutzt. Gleichzeitig mussten Mittel aus den Eingliederungsleistungen umgeschichtet werden. Dieses Geld brauchen wir, um Menschen zu qualifizieren und wieder in Arbeit zu bringen – und nicht für teure Räume, die kaum genutzt werden“, kritisiert Bettina Hornhues, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.
„Bei solchen Kosten muss die Frage erlaubt sein, welchen konkreten Nutzen diese Räume für die Arbeit des Jobcenters haben. Wenn für Hunderttausende Euro Räume geschaffen werden, die anschließend nur in diesem Umfang genutzt werden, ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht irgendeine Formalie. Dass es eine solche Prüfung offenbar gar nicht gegeben hat, ist kaum nachvollziehbar“, so Hornhues.
Weiteren Aufklärungsbedarf sieht die CDU-Fraktion bei der Rolle der Trägerversammlung. „Bislang entstand der Eindruck, das zuständige Kontrollgremium habe von den Vorgängen nichts gewusst. Jetzt erfahren wir, dass es zumindest über FRIDA und voraussichtliche Kosten informiert war – wenn auch ‚unzureichend‘, wie aus einer Vorlage für die Arbeitsdeputation hervorgeht. Wer wann was wusste und warum trotzdem nicht eingegriffen wurde, muss vollständig aufgeklärt werden.“
Dass der Abschlussbericht des Compliance-Teams der Bundesagentur für Arbeit und der Innenrevision im Jobcenter nicht einmal der Arbeitsdeputation vorgelegt werden soll, sei deshalb nicht akzeptabel: „Uns wurde eine lückenlose Aufklärung angekündigt. Dann kann das Ergebnis dieser Aufklärung nicht unter Verschluss bleiben“, sagt Hornhues. „Nach Kostenexplosion, fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung und offenkundigen Kontrollproblemen brauchen wir maximale Transparenz. Die Öffentlichkeit und die zuständigen parlamentarischen Gremien haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie es dazu kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.“