Wahlrecht
CDU Fraktion Bremen zum Thema:

Nachdem sich die Wahlbeteiligung im Land Bremen über die Jahre stark verringert hatte, wurde 2016 durch die Bürgerschaft (Landtag) ein nichtständiger Ausschuss zur „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ eingesetzt . Dabei sollten insbesondere die Gründe herausgefunden werden, warum die Wahlbeteiligungen  bei den Landtagswahlen 2007 bis 2015 so niedrig waren und wie man das Interesse der potenziellen Wähler für die Zukunft wieder wecken könnte.

Aufgrund der erlangten Erkenntnisse aus diesem Ausschuss wurde das Bremer Wahlrecht für die Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 erneut geändert: Kern der Wahlrechtsnovelle ist eine Umkehrung der bisherigen Sitzzuteilung, es zählen nun zuerst die Personenstimmen für den Einzug in die Bremische Bürgerschaft, danach die Listenstimmen. Bereits im Jahr 2011 gab es eine Änderung dahingehend, dass jeder Wahlberechtigte im Land Bremen fünf Stimmen hat, die in einem Stimmzettelheft auf die jeweiligen Listen und/oder Kandidaten frei verteilt werden können. Es wurde damit das Kumulieren (von lat. Cumulus – Haufen) und Panaschieren (frz. Panacher –mischen) eingeführt. Kumulieren bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mehrere Stimmen auf einen Kandidaten oder eine Liste abgeben werden können; Panaschieren, dass der Wähler seine fünf Stimmen auf verschiedene Kandidaten und/oder verschiedene Listen verteilen kann.


Durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens wird den Wählern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments eingeräumt. Zum einen besteht die Möglichkeit, gezielt durch das Wählen, einem bestimmten Kandidaten eine bessere Erfolgsaussicht auf den Einzug in die Bürgerschaft einzuräumen, zum anderen können Wähler ohne bevorzugte Parteien, über die Partei- und Listengrenzen hinweg von ihren Wahlmöglichkeiten Gebrauch machen.

Durch das neue Wahlrecht dauert die Auszählung der Stimmen länger als bisher, sodass die endgültigen Wahlergebnisse nicht am Wahlabend, sondern erst einige Tage später vorliegen. Am Wahlabend liegt zunächst lediglich ein Trendergebnis vor. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wünscht sich von der Regierung den Einsatz aller möglichen Ressourcen, um bereits am Wahlabend Ergebnisse zu bekommen, wie es in anderen Bundesländern auch möglich ist.

Eine weitere Neuerung ist durch die Herabsetzung des Alters zum aktiven Wahlrecht auf 16 Jahre erfolgt. Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit eines Kandidaten, bleibt weiterhin auf das Alter von 18 Jahren beschränkt.

Entscheidend für die Verteilung der Bürgerschaftssitze auf die Parteien ist die Summe aller erzielten Stimmen einer Partei (Listen-Stimmen und Kandidaten-Stimmen). Bei der Besetzung der Bürgerschaftssitze einer Partei ist das Verhältnis zwischen den Listen-Stimmen und den Kandidaten-Stimmen entscheidend. Entfallen beispielsweise 2/3 der Stimmen auf die Liste und 1/3 auf einzelne Kandidaten, so werden die Bürgerschaftssitze der Partei zunächst zu 2/3 durch die Liste und danach zu 1/3 durch die einzelnen Kandidaten, die nicht bereits über die Liste einen Bürgerschaftssitz haben und die meisten Stimmen erzielt haben, besetz

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